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Der indirekte Gegenvorschlag: Grund für Zuversicht

Am 14. Juni entscheidet der Nationalrat über einen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Es ist seit der Einreichung der Initiative am 27. November 2019 der wichtigste Schritt auf unserem gemeinsamen Weg zu einer wirksamen Klimapolitik.

Am 3. März hat sich der Nationalrat über die Gletscher-Initiative beraten und einen direkten Gegenvorschlag angenommen, während die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) weiter am indirekten Gegenvorschlag arbeitete. Nun liegt dieser vor. Und er ist besser als erwartet. Unsere hartnäckige Arbeit hat sich gelohnt. Aber: Der indirekte Gegenvorschlag, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, darf auf keinen Fall abgeschwächt werden! Im Gegenteil: Für einen wirksamen Klimaschutz braucht es noch einige Verbesserungen. 

Was ist der Vorteil an einem indirekten Gegenvorschlag?

Ein indirekter Gegenvorschlag ist ein Gesetz, ein direkter Gegenvorschlag ist – wie die Initiative – ein Verfassungsartikel. Über einen indirekten Gegenvorschlag wird nur abgestimmt, falls jemand das Referendum ergreift. Er wirkt schneller, weil ein Gesetz sofort in Kraft treten kann, während zu einem Verfassungsartikel erst wieder ein Ausführungsgesetz erarbeitet werden muss. Aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise befürworten wir deshalb grundsätzlich einen indirekten Gegenvorschlag.

Genügt der vorliegende indirekte Gegenvorschlag?

Ob der Gegenvorschlag auch genügt, können wir erst beantworten, wenn der National- und auch der Ständerat das Gesetz zu Ende beraten haben. Erst dann werden wir auch über einen Rückzug der Gletscher-Initiative entscheiden. Aber der Entwurf stimmt uns hoffnungsvoll

Wirklich genügend kann das Gesetz zwar gewissermassen gar nicht sein, weil wir unser CO2-Budget längst aufgebraucht haben. Eigentlich müssten wir sofort aufhören, Erdöl, Erdgas und Kohle zu verbrennen. Aber der Gegenvorschlag, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, ist gut gemessen an dem, was wir politisch erwarten können. Er ist aber nur tout juste gut genug – sollte einer der Räte ihn abschwächen, würde er nicht mehr genügen. Damit der Gegenvorschlag wirklich gut wird, braucht es die eine oder andere Nachbesserung.

Was ist im indirekten Gegenvorschlag enthalten?

Das neue Gesetz soll Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz heissen. Es schreibt das Netto-Null-Ziel für alle Emissionen bis 2050 fest. Nach 2050 sollen die Emissionen – ohne dass das Gesetz eine Zahl nennt – negativ werden, das heisst, die Schweiz muss der Atmosphäre dann mehr Treibhausgase entziehen, als sie noch emittiert. Auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel gibt es Zwischenziele. Schliesslich muss die Bundesverwaltung bereits 2040 «mindestens netto null» erreichen; die Kantonsverwaltungen «sollen» das ebenfalls. 

Darüber hinaus enthält das Gesetz, anders als die Gletscher-Initiative, bereits Massnahmen

  • Unternehmen müssen ihre Emissionen bis 2050 auf netto null senken. Sie können sich Netto-Null-Fahrpläne geben. 
  • Unternehmen, die sich Netto-Null-Fahrpläne geben, werden vom Bund fachlich unterstützt und können von insgesamt 1,2 Milliarden Franken (sechs Jahre lang je 200 Millionen) zur Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen profitieren.
  • Ebenfalls 200 Millionen pro Jahr, aber über zehn Jahre, stehen bereit für ein Programm zum Ersatz fossiler Gebäudeheizungen.
  • Der Bund sichert Investitionsrisiken für öffentliche Infrastrukturbauten ab, die für die Erreichung des Netto-Null- Ziels notwendig sind (also etwa Pipelines zum Transport von CO2, das sicher gelagert werden soll).
  • Die Anpassung an die Klimaerwärmung wird gefördert.
  • Der Bund ergreift Massnahmen zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse. Zu diesem Zweck kann er mit Unternehmen der Finanzbranche Vereinbarungen abschliessen. 

Detaillierte Einschätzung zum indirekten Gegenvorschlag

Die in Artikel 3 festgeschriebenen Zwischenziele laufen zwar auf einen Absenkpfad hinaus, der geringfügig ambitionierter ist als linear. Trotzdem wird er der Forderung der Gletscher-Initiative nicht ganz gerecht, weil er die Emissionen der Luftfahrt nicht mit berücksichtigt. Diese müssen zwar bis 2050 ebenfalls netto null erreichen, sie unterstehen aber nicht den Zwischenzielen. Wir hoffen, dass der National- oder Ständerat die Luftverkehrsemissionen ebenfalls den Zwischenzielen unterstellt.

Nicht im Gegenvorschlag enthalten ist das Verbot fossiler Energieträger ab 2050. Der Gegenvorschlag verlangt aber, dass die Emissionsziele «soweit möglich durch Emissionsminderungen im Inland» erreicht werden müssen. Es darf also nur dann auf Ausland-«Kompensationen» oder sogenannte Negativemissionen zurückgegriffen werden, wenn es anders nicht möglich ist. Das kommt einem Verbot fossiler Energieträger sehr nahe.

Der jüngste Bericht des Weltklimarats (IPCC) hat gezeigt: Das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Abkommen ist erreichbar, allerdings braucht es dazu strukturelle Änderungen. Wir glauben, dass die Idee der Netto-Null-Fahrpläne das Zeug dazu hat, strukturelle Veränderungen anzustossen. Die Erstellung solcher Fahrpläne soll zwar freiwillig bleiben. Aber wenn ein Strukturwandel erst einmal in Fahrt gekommen ist, kann er auch Unternehmen erfassen, die von sich aus noch zögern, mitzumachen.

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