Der Initiativtext

Wir haben die Gletscher-Initiative am 5. Oktober 2022 zugunsten des indirekten Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen.

Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen 2015 ratifiziert. Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» fordert das ein, wofür sich die Schweizer Regierung zusammen mit über 190 Staaten in Paris verpflichtet hat. Die Initiative liefert die Rechtsgrundlage, um aus fossilen Energien auszusteigen und eine Netto-Null-Gesellschaft anzustreben.

Absatz 1

Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Inland und im internationalen Verhältnis für die Begrenzung der Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderung ein.
Erklärung: Abs. 1

Abs. 1 verpflichtet Bund und Kantone, im Sinne des Klimaschutzes zu handeln. Die Gemeinden werden über kantonale Gesetze in die Verpflichtung einbezogen.

«Im Inland und im internationalen Verhältnis» bedeutet, dass Bund und Kantone auch als aussenpolitische Akteure verpflichtet sind. So müssen sie beispielsweise als Mitglieder von internationalen Organisationen im Sinne des Artikels abstimmen.

Absatz 2

Soweit in der Schweiz weiterhin vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen anfallen, muss deren Wirkung auf das Klima spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken dauerhaft ausgeglichen werden.
Erklärung: Abs. 2
Die Treibhausgase umfassen CO2 aus der Verbrennung fossiler Energieträger und aus der Zementproduktion, Methan und Lachgas (vor allem aus der Landwirtschaft), synthetische Treibhausgase sowie Wasserdampf und Stickoxide, die auf Flughöhe von Flugzeugen emittiert werden. Eine Senke ist alles, was der Atmosphäre Treibhausgase entzieht. Es gibt natürliche und technische Senken.

Absatz 3

Ab 2050 werden in der Schweiz keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht. Ausnahmen sind zulässig für technisch nicht substituierbare Anwendungen, soweit sichere Treibhausgassenken im Inland die dadurch verursachte Wirkung auf das Klima dauerhaft ausgleichen.
Erklärung: Abs. 3

Fossile Brenn- und Treibstoffe (Heizöl, Benzin, Diesel, Kerosin, Erdgas, Kohle) sind verhältnismässig leicht zu ersetzen – Treibhausgase aus der Landwirtschaft oder der Zementproduktion lassen sich nicht ganz vermeiden. Deshalb sollen für die fossilen Energieträger strengere Vorschriften gelten.

Absatz 4

Die Klimapolitik ist auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet und nutzt namentlich auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.
Erklärung: Abs. 4
Die Stärkung der Volkswirtschaft beinhaltet beispielsweise die Arbeitsplätze oder die Vermeidung grosser Auslandabhängigkeiten. Sie bedeutet nicht eine Maximierung des Wirtschaftswachstums. Die Innovations- und Technologieförderung beinhaltet sowohl monetäre Förderung wie auch die Schaffung geeigneter infrastruktureller und institutioneller Rahmenbedingungen für klimafreundliche Techniken.

Abs. 1 Übergangsbestimmungen

Der Bund erlässt die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74a innert längstens fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.

Abs. 2 Übergangsbestimmungen

Das Gesetz legt den Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 fest, und benennt Zwischenziele, die mindestens zu einer linearen Absenkung führen. Das Gesetz regelt auch die zur Einhaltung des Absenkpfades erforderlichen Instrumente.
Erklärung: Abs. 2 Übergangsbestimmungen
Linear wäre eine Absenkung um jährlich denselben Betrag. Der Absenkpfad muss mindestens linear sein und ist in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Wissenschaft und den internationalen Verpflichtungen festzulegen. Die Instrumente sind so festzulegen, wie der Absenkpfad es erfordert. Erweisen sie sich als ungenügend, sind sie unverzüglich anzupassen.
Der Absenkpfad bezieht sich auf das in Abs. 2 definierte Ziel, netto null Treibhausgase in der Schweiz zu erzielen; es geht also um den Absenkpfad für die inländischen Emissionen (ohne Anrechnung ausländischer «Kompensationen»).
Claudia Friedl
Nationalrätin SP, Präsidentin Casafair Schweiz
«Unser Lebensstil trägt viel zur Klimaerhitzung bei. Mit der Gletscherinitiative setzen wir uns das Ziel, den CO2-Ausstoss bis 2050 auf Null zu senken. Das sind wir den kommenden Generationen schuldig.»
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